Wer seinen Alltag wegen einer Krankheit, einer Behinderung oder nach einem Schlaganfall nicht mehr allein bewältigen kann, braucht oft regelmäßig Hilfe. Mit Pflegegrad 2 stehen Betroffenen deshalb deutlich mehr Leistungen zu als bei Pflegegrad 1.

Dazu gehören 347 Euro Pflegegeld, Pflegesachleistungen von bis zu 796 Euro monatlich sowie weitere Zuschüsse für Betreuung, Hilfsmittel und den barrierefreien Umbau der Wohnung.
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schöpfen diese Ansprüche jedoch nicht vollständig aus. Häufig fehlt der Überblick darüber, welche Leistungen sich miteinander kombinieren lassen und welche Anträge zusätzlich gestellt werden müssen.
Pflegegrad 2: Leistungen im Überblick
| Leistung | Höhe und Umfang |
|---|---|
| Pflegegeld | 347 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen |
| Pflegesachleistungen | Bis zu 796 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst |
| Kombinationsleistung | Anteiliges Pflegegeld, wenn das Budget für Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt wird |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro monatlich für anerkannte Betreuungs-, Haushalts- oder Unterstützungsangebote |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Bis zu 42 Euro monatlich, etwa für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen |
| Hausnotruf | Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich bei erfüllten Voraussetzungen |
| Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche, einen Treppenlift oder zusätzliche Handläufe |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | Gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro |
| Tages- und Nachtpflege | Bis zu 721 Euro monatlich, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen |
| Vollstationäre Pflege | 805 Euro monatlich als pauschaler Zuschuss zu den Pflegeheimkosten |
| Pflegeberatung | Kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige |
| Pflegekurse | Kostenlose Schulungen und Pflegekurse für pflegende Angehörige |
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 Euro
Wird die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert, zahlt die Pflegekasse monatlich 347 Euro Pflegegeld. Das Geld geht direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person.
Viele Betroffene geben das Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen weiter. Rechtlich gehört es jedoch dem Pflegebedürftigen. Er kann grundsätzlich selbst entscheiden, wie er das Geld verwendet.
Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist und mindestens eine private Pflegeperson bei der Pflegekasse angegeben wurde. Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss außerdem bei Pflegegrad 2 einmal pro Halbjahr einen verpflichtenden Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle wahrnehmen.

Wer diese Beratung nicht rechtzeitig nachweist, riskiert zunächst eine Kürzung und später sogar die vollständige Einstellung des Pflegegeldes.
Pflegedienst kann bis zu 796 Euro abrechnen
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst Aufgaben wie Körperpflege, Ankleiden, Medikamentengabe oder Hilfe beim Essen, stehen bei Pflegegrad 2 monatlich bis zu 796 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Dieses Geld wird nicht an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Kosten, die über das monatliche Budget hinausgehen, müssen Betroffene grundsätzlich selbst tragen.
Pflegesachleistungen bieten sich besonders an, wenn Angehörige die Pflege nicht vollständig übernehmen können, weit entfernt wohnen oder regelmäßig entlastet werden müssen.
Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren
Viele Familien teilen sich die Pflege mit einem ambulanten Dienst. In diesem Fall kommt die sogenannte Kombinationsleistung infrage. Dabei richtet sich die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes danach, welchen Anteil des Budgets für Pflegesachleistungen der Pflegedienst verbraucht.
Nutzt der Pflegedienst beispielsweise 60 Prozent der verfügbaren 796 Euro, bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes erhalten. Bei einem vollen Pflegegeld von 347 Euro würde die Pflegekasse noch 138,80 Euro auszahlen.
Die gewählte Aufteilung lässt sich später ändern, wenn der Hilfebedarf steigt oder Angehörige wieder mehr Pflege übernehmen können. Betroffene müssen sich deshalb nicht dauerhaft für ausschließlich Pflegegeld oder ausschließlich Pflegesachleistungen entscheiden.
131 Euro Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag
Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag. Dieses Geld ist zweckgebunden und darf nur für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Damit lassen sich je nach Bundesland beispielsweise Hilfen im Haushalt, Betreuungsangebote, anerkannte Nachbarschaftshilfe oder Fahrdienste finanzieren. Eine Auszahlung zur freien Verwendung ist nicht möglich. In der Regel müssen Betroffene Rechnungen einreichen oder die Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Nicht verbrauchte Beträge gehen nicht sofort verloren. Sie werden zunächst in die folgenden Monate übertragen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr müssen jedoch grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Pflegehilfsmittel und Hausnotruf werden bezuschusst
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis zu 42 Euro monatlich. Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett können ebenfalls übernommen werden. Häufig stellt die Pflegekasse solche Hilfsmittel leihweise bereit. Für einen anerkannten Hausnotruf ist ein Zuschuss von bis zu 25,50 Euro monatlich möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Von Pflegehilfsmitteln sind medizinische Hilfsmittel zu unterscheiden. Rollatoren oder bestimmte Inkontinenzhilfen können beispielsweise über die Krankenkasse verordnet werden.
Bis zu 4.180 Euro für den Wohnungsumbau
Muss die Wohnung an die Pflegebedürftigkeit angepasst werden, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Gefördert werden können unter anderem eine bodengleiche Dusche, breitere Türen, ein Treppenlift oder zusätzliche Handläufe.
Die Maßnahme muss die häusliche Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit verbessern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen. Wichtig ist, den Antrag vor Beginn der Arbeiten zu stellen und in der Regel einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, können sich die Zuschüsse addieren. Sind beispielsweise beide Ehepartner pflegebedürftig, können für einen gemeinsamen Umbau bis zu 8.360 Euro bewilligt werden. Insgesamt berücksichtigt die Pflegekasse höchstens vier anspruchsberechtigte Bewohner.
Gemeinsames Budget für Ersatz- und Kurzzeitpflege
Kann die reguläre Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder einer dringend benötigten Auszeit vorübergehend nicht pflegen, lässt sich eine Ersatzpflege organisieren. Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Das Budget kann flexibel für eine Ersatzpflege zu Hause, eine stundenweise Betreuung oder einen vorübergehenden Aufenthalt in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung genutzt werden. Auch eine Kombination beider Angebote ist möglich.

Vor der Nutzung sollten Betroffene mit der Pflegekasse klären, welche Nachweise erforderlich sind und in welcher Höhe Kosten für nahe Angehörige anerkannt werden. Die Erstattung hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt und ob zusätzliche Ausgaben entstehen.
Tagespflege bringt zusätzliche Entlastung
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können für Tages- oder Nachtpflege monatlich Leistungen von bis zu 721 Euro erhalten. Dabei verbringt die pflegebedürftige Person mehrere Stunden am Tag oder über Nacht in einer Einrichtung und kehrt anschließend in die eigene Wohnung zurück.
Die teilstationäre Pflege kann pflegende Angehörige entlasten und zugleich soziale Kontakte sowie eine feste Tagesstruktur fördern. Das Budget wird grundsätzlich nicht auf das Pflegegeld oder die ambulanten Pflegesachleistungen angerechnet.
Nicht sämtliche Kosten der Tagespflege übernimmt die Pflegekasse. Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten können teilweise bei den Betroffenen verbleiben. Dafür kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.
Pflegeheim: Pflegekasse übernimmt nur einen Teil
Ist die Pflege zu Hause nicht mehr möglich, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 für die vollstationäre Versorgung pauschal 805 Euro monatlich.

Dieser Betrag deckt die tatsächlichen Heimkosten meist nur zu einem kleinen Teil. Bewohner müssen zusätzlich den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und gegebenenfalls Ausbildung tragen.
Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag am pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Reichen Rente, sonstige Einkünfte und verwertbares Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Pflegeberatung kann weitere Ansprüche erschließen
Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Angehörige können sich dort über die Kombination der Leistungen, regionale Unterstützungsangebote und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf informieren.
Pflegestützpunkte helfen außerdem bei Anträgen, bei der Suche nach anerkannten Betreuungsangeboten und bei Fragen zum barrierefreien Umbau. Für pflegende Angehörige stehen zusätzlich kostenlose Pflegekurse und Schulungen zur Verfügung.
Beispiel: Udo aus Bochum
Udo aus Bochum ist 72 Jahre alt und erlitt vor einigen Monaten einen Schlaganfall. Er kann kurze Strecken mit einem Rollator zurücklegen, braucht aber Hilfe beim Duschen, beim Anziehen und bei der Vorbereitung seiner Medikamente. Seine Ehefrau erinnert ihn außerdem an Termine und muss ihn bei verschiedenen Tätigkeiten anleiten.
Bei der Begutachtung schildert das Ehepaar nicht nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch den täglichen Aufwand für Anleitung und Beaufsichtigung. Udo erreicht die notwendige Punktzahl und erhält Pflegegrad 2.
Seine Ehefrau übernimmt den größten Teil der Pflege. Zweimal pro Woche hilft zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst beim Duschen. Deshalb entscheidet sich das Ehepaar für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Beispiel ist fiktiv und zeigt, wie sich mehrere Leistungen miteinander verbinden lassen.
Wann wird Pflegegrad 2 anerkannt?
Pflegegrad 2 setzt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten voraus. Betroffene benötigen regelmäßig Unterstützung, müssen aber nicht rund um die Uhr gepflegt werden. Typische Fälle sind Menschen mit beginnender Demenz, Einschränkungen nach einem Schlaganfall oder Schwierigkeiten bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Organisation des Tages.
Dabei zählt nicht nur die körperliche Hilfe. Auch wenn Angehörige einzelne Handlungen erklären, anleiten oder überwachen müssen, kann dies als Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Entscheidend ist nicht allein die Diagnose, sondern die Frage, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag tatsächlich bewältigt.
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe in der Regel Medicproof.
Bewertet werden unter anderem die Mobilität, die geistigen und kommunikativen Fähigkeiten, die Selbstversorgung, der Umgang mit Erkrankungen und Therapien sowie die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte.
Aus den einzelnen Bereichen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Wer mindestens 27 und weniger als 47,5 Punkte erreicht, erhält Pflegegrad 2.
Antrag gut vorbereiten und Einschränkungen nicht verharmlosen
Betroffene und Angehörige sollten sich auf den Begutachtungstermin vorbereiten. Sinnvoll ist es, über mehrere Tage zu dokumentieren, wobei und wie häufig Hilfe notwendig ist. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung beim Duschen, beim Anziehen, beim Aufstehen, beim Toilettengang, bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Orientierung.
Auch Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenpläne und eine Übersicht über vorhandene Hilfsmittel sollten bereitliegen. Viele Pflegebedürftige beschreiben gegenüber dem Gutachter nur, was an einem besonders guten Tag noch gelingt. Für die Einstufung ist jedoch entscheidend, welche Schwierigkeiten regelmäßig auftreten.
Häufige Fragen zu den Leistungen bei Pflegegrad 2
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen zahlt die Pflegekasse monatlich 347 Euro. Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, muss alle sechs Monate einen vorgeschriebenen Beratungseinsatz wahrnehmen.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja. Bei der Kombinationsleistung rechnet der Pflegedienst seine Einsätze über die Pflegesachleistungen ab. Der nicht verbrauchte prozentuale Anteil wird anschließend als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Welche Leistungen gibt es zusätzlich zum Pflegegeld?
Neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen unter anderem der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, bis zu 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Hausnotruf, bis zu 4.180 Euro für Wohnraumanpassungen sowie Leistungen für Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung.

