Axt-Mord in Norddeutschland: Stalker tötete aus Rache

Axt-Mord in Norddeutschland: Stalker tötete aus Rache

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Es ist der 11. Dezember 2020, ein kalter Nachmittag in der Idylle von Viren, einem Ortsteil von Wrestedt in Niedersachsen. Um 15:49 Uhr geht bei der Notrufzentrale in Lüneburg ein Anruf ein, der das Leben mehrerer Menschen für immer zertrümmern wird.

Ein Mann meldet sich und sagt mit erschreckender Ruhe: „Ich habe jemanden ermordet. Eine Frau. Holen Sie mich ab.

“ Die Stimme am anderen Ende der Leitung gehört Albrecht B. , einem 38-Jährigen aus Mecklenburg-Vorpommern. Wenig später treffen die Beamten am Tatort ein und sehen den jungen Mann auf der Treppe sitzen, die Hose blutbefleckt.

Vor ihm auf dem Boden zieht sich eine Blutspur um das Haus. Als die Polizisten die Ecke erreichen, finden sie die Leiche von Karin H. , einer 56-jährigen verheirateten Mutter.

Die Situation ist schockierend, der Anblick der Frau, die mit massiver Gewalt getötet wurde, lässt keinen Zweifel: Der Mann auf der Treppe ist der Täter.

Doch die Ermittler stehen vor einem Rätsel. Die Intensität der Gewalt ist beispiellos. Die Rechtsmedizin dokumentiert insgesamt 60 Verletzungen an Karin H.

Als Tatwaffen kommen ein Nageleisen und eine Handaxt in Frage, die die Beamten im Flur des Hauses finden. Beides hatte der Täter in einem blauen Rucksack mitgebracht, den er vom Bahnhof aus direkt zum Wohnhaus der Frau trug. Zunächst gibt es keine Hinweise auf eine Vorbeziehung zwischen Albrecht B.

und seinem Opfer. Die große Frage, die sich den Ermittlern stellt: Warum reißt dieser Mann mit der Bahn von Mecklenburg-Vorpommern nach Viren, um hier ein so brutales Tötungsdelikt zu verüben? Die Spuren vor Ort zeichnen ein klares Bild: Karin H.

, die mit dem Hausputz beschäftigt war, muss auf das Klingeln oder Klopfen hin die Tür geöffnet haben. Der Täter entnimmt aus seinem Rucksack die Brechstange und schlägt ihr unverhofft mehrmals auf den Hinterkopf. Sie geht sofort zu Boden, möglicherweise ohnmächtig.

Doch Albrecht B. hört nicht auf. Er schleppt die Frau mehrere Meter um das Haus herum und schlägt weiter auf sie ein, diesmal mit der Handaxt.

Am Tag nach der Festnahme durchsuchen die Beamten die Wohnung des Täters in Mecklenburg-Vorpommern. Sie finden Post-it-Zettel, auf denen er seinen Tagesablauf notierte, um nicht durcheinander zu geraten. Es gibt Unterlagen über psychiatrische Behandlungen in den Jahren 2015 und 2017 sowie Medikamente, die ihm verordnet wurden.

Vor allem aber finden sie einen Kaufbeleg eines örtlichen Baumarktes für ein Nageleisen, die mutmaßliche Tatwaffe. Die Ermittler stellen fest, dass Albrecht B. unter Zwangsgedanken und Zwangshandlungen litt.

Doch das erklärt noch nicht das Motiv für den Mord. Der Schlüssel liegt in der Vergangenheit des Täters. Bei der Befragung des Ehemanns und der erwachsenen Tochter von Karin H.

, Tanja H. , stellt sich heraus: Tanja kennt den Verdächtigen. Beide hatten an einer beruflichen Weiterbildung in einem Internat bei Berlin teilgenommen.

Im Sommer 2020 erstattete Tanja H. Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen Albrecht B. Die Bildungseinrichtung führte ein Gespräch mit ihm und erteilte ihm einen Verweis.

Mit dieser Maßnahme war der 38-Jährige nicht einverstanden. In seinem Zorn versandte er Schriftstücke sowohl an die Lehrerschaft als auch an Mitschüler, die Tanja H. massiv beleidigten.

Der Zorn des 38-Jährigen richtete sich nicht nur gegen Tanja H. Er beleidigte auch Lehrer und Betreuungskräfte mit Briefen. Letztlich führte dies dazu, dass er der Einrichtung verwiesen wurde und erneut beruflich scheiterte.

Doch damit nicht genug. Auch nach dem Rauswurf belästigte Albrecht B. Tanja H.

weiterhin. Er schickte ihr unangenehme und bedrohliche Nachrichten per SMS. Tanja sperrte ihn, aber er fand andere Wege.

In diesen Mitteilungen gab er an, im Darknet unterwegs zu sein, fragte nach, welches Bundesland die liberalsten Waffengesetze habe. Er machte Andeutungen in Bezug auf ihre Familie, deren Wohnsitz in Viren liegt. Er drohte ihr unterschwellig mit dem Tod.

Tanja H. erstattete erneut Strafanzeige bei der Polizei. Albrecht B.

erhielt ein sogenanntes Gefährderanschreiben, in dem ihm weitere Maßnahmen angedroht wurden. Doch das beeindruckte ihn wenig. Die Ermittler konnten nachvollziehen, dass Albrecht B.

bereits Anfang Dezember versucht hatte, seine Mitschülerin zu töten. Er war an ihrer Wohnanschrift, traf sie dort aber nicht an. Später zeigte er Freunden eine Handaxt und teilte ihnen mit, dass er damit Tanja H.

töten wolle. Die Freunde nahmen seine Aussagen jedoch nicht ernst. Sie handelten erst, als es bereits zu spät war.

Bei der Polizeidienststelle des Wohnortes von Albrecht B. gingen nach der Tat zwei anonyme Hinweise ein. Die anonymen Anrufer konnten identifiziert werden: Es handelte sich um den Freundeskreis des Täters.

Die beiden Freunde wurden zeugenschaftlich vernommen. Sie berichteten, dass Albrecht B. noch vor seiner Festnahme eine Datei mit dem Namen „Gegenholocaust“ versendet hatte.

In dem Vorwort teilte er mit, dass er seine Mitschülerin getötet habe. Kommissar Müller von der Kripo in Uelzen, der den Fall bearbeitete, studierte dieses Dokument, das Albrecht B. kurz nach dem Mord an Karin H.

noch vom Tatort aus versandt hatte. Im Vorwort führte Albrecht B. aus, dass er sich mit der Tat über Wochen hinweg auseinandergesetzt habe und dass er diese Tat für notwendig erachte.

Er freue sich auf den Aufenthalt in einem Gefängnis, denn dann könne er endlich lesen. Er habe alles verarbeitet. Für ihn sei das die richtige Entscheidung gewesen.

In seinem Schriftstück rechnete Albrecht B. bereits mit einer vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis wegen guter Führung. Er schrieb: „Ich bin Individualist und wenn ich irgendwann rauskomme, wird sich mein Leben fortsetzen und ich werde die 10, 20 Jahre, die ich da drin bin, nutzen zum Lesen, weil das habe ich 20 Jahre nicht gemacht oder nur ganz gering gemacht.

Die Ermittler stellten fest, dass Albrecht B. , nachdem er Tanja H. nicht zu Hause angetroffen hatte, im Internet die Adresse ihrer Eltern fand.

Am 11. Dezember 2020 machte er sich mit der Bahn auf den Weg von Mecklenburg-Vorpommern nach Viren. Aufgrund der damals vorherrschenden Corona-Vorgaben gab es einen Zwischenfall im Bahnhof in Winsen.

Albrecht B. weigerte sich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und wollte den Zug auf Weisung nicht verlassen. Es kam zu einem Polizeieinsatz, bei dem seine Identität festgestellt werden sollte.

Er weigerte sich, und es kam zum Einsatz von Pfefferspray. Albrecht wurde im Klinikum kurz behandelt, setzte dann aber seine Fahrt mit dem Zug über Uelzen mit Umsteigen nach Viren fort. Albrecht B.

löschte nicht nur das Leben von Karin H. aus, sondern zerstörte auch das ihres Ehemanns und ihrer Tochter. Der Ehemann, der herzkrank war, hatte eigentlich vor, mit seiner Frau ein Wohnmobil zu kaufen, um auf Reisen zu gehen.

Die Kommissare hatten Kontakt mit den Angehörigen, insbesondere mit Tanja. Der Ehemann verstarb später. Im Mai 2021 begann am Landgericht Lüneburg der Prozess gegen Albrecht B.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten zwar schwerwiegende seelische Störungen, dennoch war er voll schuldfähig. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass Albrecht B. vor Ablauf von 15 Jahren keinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann.

In seinem Manifest hatte er das anders geplant. Mit seiner Überheblichkeit konnte er letztlich nicht die Oberhand gewinnen.