Für viele Menschen, die bereits eine Altersrente beziehen und trotzdem weiterarbeiten, war die Teilrente bisher ein wichtiges Gestaltungsmodell. Besonders bekannt wurde die sogenannte 99,99%-Teilrente: Wer statt einer Vollrente nur eine nahezu volle Teilrente beantragte, konnte unter bestimmten Voraussetzungen weiter beschäftigt bleiben und zugleich sozialrechtliche Ansprüche wie das Krankengeld erhalten. Genau diese Gestaltungsmöglichkeit steht ab 2027 vor einer wichtigen Änderung.
Nach geltendem Recht entfällt der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich, wenn jemand eine Vollrente wegen Alters bezieht. Bei einer Teilrente konnte der Anspruch bislang fortbestehen, wenn daneben weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Deshalb entschieden sich manche arbeitende Rentner bewusst nicht für die Vollrente, sondern für eine Teilrente von 99,99 Prozent. So erhielten sie fast die volle Rente, blieben aber in bestimmten Fällen besser gegen längere Krankheit abgesichert.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll diese Regelung geändert werden. Ziel der Reform ist es, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 zu stabilisieren. In diesem Zusammenhang wird auch der Krankengeldanspruch bei Alters-Teilrenten neu geregelt. Nach den derzeit bekannten Informationen soll ab dem 1. Januar 2027 kein Anspruch auf Krankengeld mehr bestehen, wenn die bezogene Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Damit würde die bisher beliebte 99,99%-Teilrente ihre besondere Wirkung beim Krankengeld verlieren.
Wichtig ist: Diese Änderung betrifft nicht alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Sie betrifft vor allem Menschen, die bereits eine Altersrente als Teilrente beziehen, gleichzeitig weiterarbeiten und über ihre Beschäftigung gegen Krankheit abgesichert sein wollen. Wer bereits vollständig aus dem Berufsleben ausgeschieden ist und eine normale Altersvollrente bezieht, ist von dieser speziellen Frage meist nicht direkt betroffen. Auch die gesetzliche Rente selbst wird dadurch nicht automatisch gekürzt.
Der Begriff „99,99%-Trick“ ist deshalb zwar zugespitzt, beschreibt aber einen realen Hintergrund. Die Teilrente war für arbeitende Rentner bisher nicht nur eine Frage der Rentenhöhe, sondern auch der sozialen Absicherung. Wer weiterhin arbeitet, kann durch Krankheit länger ausfallen. In solchen Fällen kann Krankengeld eine wichtige Rolle spielen. Genau hier setzt die geplante Änderung an: Eine sehr hohe Teilrente soll künftig beim Krankengeld ähnlich behandelt werden wie eine Vollrente.

Für Betroffene bedeutet das: Wer heute eine Teilrente von 99,99 Prozent bezieht und weiterhin arbeitet, sollte seine Situation rechtzeitig prüfen. Ab 2027 könnte es notwendig sein, die Teilrente auf höchstens zwei Drittel der Vollrente zu begrenzen, wenn der Krankengeldanspruch erhalten bleiben soll. Das kann jedoch finanzielle Folgen haben, weil dann monatlich weniger Rente ausgezahlt wird. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab: vom Arbeitslohn, von der Rentenhöhe, vom Gesundheitsrisiko und davon, wie wichtig eine Absicherung im Krankheitsfall ist.
Panik ist trotzdem nicht angebracht. Es gibt keine offizielle Grundlage für die Behauptung, Krankenkassen würden Rentner massenhaft in die Vollrente drängen oder Millionen Menschen plötzlich ihre Gesundheitsversorgung verlieren. Die Reform ist eine technische Änderung im Zusammenspiel von Altersrente, Beschäftigung und Krankengeld. Sie kann für einzelne arbeitende Rentner wichtig sein, ist aber kein allgemeiner Renten-Schock für alle Senioren.

Wer betroffen sein könnte, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Sinnvoll ist eine Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der eigenen Krankenkasse oder bei einem Fachanwalt beziehungsweise Sozialverband. Dabei sollte geklärt werden, welche Rentenart aktuell bezogen wird, wie hoch die Teilrente ist, ob weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht und welche Folgen eine Reduzierung der Teilrente hätte.
Die wichtigste Botschaft lautet: Die 99,99%-Teilrente wird nicht einfach als Rentenform abgeschafft. Aber ihr bisheriger Vorteil beim Krankengeld kann ab 2027 wegfallen, wenn die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Arbeitende Rentner sollten deshalb nicht auf alarmierende Schlagzeilen reagieren, sondern ihre persönliche Absicherung nüchtern prüfen und rechtzeitig handeln.


