Seit dem 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Dadurch erhöht sich die sogenannte Standardrente auf 1.913,40 Euro brutto im Monat. Dieser Betrag ist jedoch weder die Durchschnittsrente noch eine garantierte Rente nach 45 Arbeitsjahren.

Die Zahl beschreibt einen Modellfall mit 45 Entgeltpunkten und einem Rentenbeginn ohne Abschlag. Wie hoch die persönliche Rente ausfällt, hängt vom Versicherungsverlauf ab. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie eine mögliche Einkommensteuer mindern anschließend den Auszahlungsbetrag.
So entstehen die 1.913,40 Euro Standardrente
Mit der Rentenanpassung stieg der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Die Bundesregierung beziffert das Plus der Standardrente auf 77,85 Euro brutto im Monat.
Die Rechnung lautet: 45 Entgeltpunkte mal 42,52 Euro ergeben 1.913,40 Euro. Vor Juli waren es 45 mal 40,79 Euro und damit 1.835,55 Euro. Der neue Jahresbetrag liegt exakt bei 22.960,80 Euro brutto und nicht bei den gelegentlich genannten 22.956 Euro.
Die auch als Eckrente bezeichnete Standardrente zeigt, wie sich Rentenwert, Löhne und Rentenniveau entwickeln. Eine Aussage darüber, wie hoch die Rente der meisten Menschen ausfällt, lässt sich daraus nicht ableiten.
45 Arbeitsjahre ergeben nicht automatisch 45 Entgeltpunkte
Der häufigste Irrtum liegt in der Gleichsetzung von Arbeitsjahren und Entgeltpunkten. Ein Versicherter erhält für ein Jahr genau einen Entgeltpunkt, wenn sein beitragspflichtiger Verdienst dem Durchschnittsentgelt dieses Jahres entspricht. Für 2026 beträgt dieses vorläufig 51.944 Euro brutto.

Wer in einem Jahr nur die Hälfte des Durchschnitts verdient, erhält für dieses Jahr ungefähr 0,5 Punkte. Bei 45 solchen Jahren wären es 22,5 Entgeltpunkte und damit ab Juli 2026 nur 956,70 Euro Bruttorente. Auch lange Teilzeitphasen oder dauerhaft niedrige Löhne können deshalb trotz 45 Versicherungsjahren zu einer erheblich niedrigeren Rente führen.
Umgekehrt können Einkommen oberhalb des Durchschnitts mehr als einen Entgeltpunkt pro Jahr bringen, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Hinzu kommen je nach Lebenslauf Punkte für Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder bestimmte Zeiten mit Sozialleistungen. Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn verringern den errechneten Betrag dauerhaft.
Die persönliche Monatsrente ergibt sich nach § 64 SGB VI aus den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Wer seine Entgeltpunkte kennt, kann mit dem internen Renten-Rechner 2026 eine erste Schätzung vornehmen.
Die Rentenerhöhung gilt nicht nur für den Modellrentner
Die Erhöhung um 4,24 Prozent betrifft die laufenden gesetzlichen Altersrenten ebenso wie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung setzt die Anpassung automatisch um und informiert die Betroffenen mit einer Rentenanpassungsmitteilung.

Eine bisherige Bruttorente von 1.000 Euro steigt rechnerisch auf 1.042,40 Euro. Aus 1.500 Euro werden 1.563,60 Euro. Weitere Beispiele enthält die Übersicht zur Rentenerhöhung 2026.
Standardrente, Durchschnittsrente und Zahlbetrag sind nicht dasselbe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Standardrente | Rechenwert aus 45 Entgeltpunkten ohne Abschlag; seit Juli 2026 sind das 1.913,40 Euro brutto. |
| Durchschnittliche Altersrente | Statistischer Mittelwert tatsächlich gezahlter Altersrenten; die Höhe hängt von der ausgewählten Personengruppe und dem Stichtag ab. |
| Bruttorente | Rentenanspruch vor Abzug der eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. |
| Rentenzahlbetrag | Betrag nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, aber grundsätzlich noch vor einer persönlichen Einkommensteuer. |
Nach den zuletzt vollständig veröffentlichten Bestandsdaten der Deutschen Rentenversicherung lag der durchschnittliche Zahlbetrag aller Altersrenten Ende 2024 bei 1.154 Euro im Monat. Männer erhielten im Mittel 1.405 Euro, Frauen 955 Euro. Diese Beträge sind bereits um die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vermindert, nicht jedoch um eine mögliche Steuer.
Die 1.154 Euro lassen sich nicht unmittelbar mit den 1.913,40 Euro vergleichen. Der erste Wert ist ein statistischer Zahlbetrag aus Millionen tatsächlicher Renten, der zweite ein aktueller Brutto-Modellwert. Die Statistik umfasst zudem kleine deutsche Renten aus kurzen Versicherungsverläufen, obwohl die Betroffenen weitere Alterseinkünfte haben können.
Ende 2024 lagen 37,2 Prozent der erfassten Altersrenten unter 900 Euro Zahlbetrag. Über das gesamte Haushaltseinkommen sagt das wenig aus, weil Betriebsrenten, private Renten, Partnereinkommen und ausländische Renten darin fehlen. Weitere Einzelheiten enthält der Beitrag zur durchschnittlichen Rente in Deutschland.
So viel bleibt von 1.913,40 Euro vor Steuern übrig
Pflichtversicherte Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner tragen 7,3 Prozent allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse.
Beim amtlich bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt das für den Rentner einen Krankenversicherungsanteil von 8,75 Prozent. Hinzu kommt nach den aktuellen Beitragswerten grundsätzlich der volle Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent.

Unter diesen Annahmen bleiben von 1.913,40 Euro Standardrente rund 1.677,10 Euro vor Steuern. Für Kinderlose mit einem Pflegebeitrag von 4,2 Prozent wären es rund 1.665,61 Euro. Der persönliche Betrag kann wegen des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse, eines reduzierten Pflegebeitrags für mehrere Kinder unter 25 Jahren oder einer anderen Versicherungsart abweichen.
Eine pauschale Aussage, von der Standardrente blieben etwa 1.620 Euro netto, ist deshalb zu grob. Dieser Betrag kann in einem bestimmten Steuerfall herauskommen, lässt sich aber nicht auf alle Rentner übertragen. Freiwillig gesetzlich und privat Versicherte müssen zudem gesondert prüfen, welche Beiträge sie zahlen und welchen Zuschuss sie von der Rentenversicherung erhalten.
Die Steuer wird nicht pauschal von der Monatsrente abgezogen
Ob Einkommensteuer anfällt, richtet sich nicht allein nach der Höhe der gesetzlichen Rente. Entscheidend sind das Jahr des Rentenbeginns, der festgeschriebene steuerfreie Rentenbetrag, weitere Einkünfte, der Familienstand und abzugsfähige Ausgaben. Die Rentenversicherung behält die Einkommensteuer normalerweise nicht wie ein Arbeitgeber von jeder Monatszahlung ein.
Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Bei älteren Bestandsrenten bleibt der persönliche Rentenfreibetrag grundsätzlich als Eurobetrag bestehen, während regelmäßige Rentenerhöhungen steuerpflichtig hinzukommen. Dadurch kann das Juli-Plus eine Steuererklärung oder eine höhere Steuer auslösen.

Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Bruttorente bis zu dieser Höhe steuerfrei und jeder Euro darüber voll zu versteuern wäre.
Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die steuerfreie Bruttojahresrente von den persönlichen Verhältnissen und dem Rentenbeginn abhängt.
Wer wissen möchte, welche Bruttorente im eigenen Fall ohne weitere Einkünfte noch steuerunbelastet bleiben kann, findet dazu eine aktuelle Übersicht zur Rentenbesteuerung 2026.
Auch das Rentenniveau von 48 Prozent ist keine persönliche Rentenzusage
Die Standardrente fließt auch in die Berechnung des Rentenniveaus ein. Das vor Steuern ausgewiesene Niveau von 48 Prozent bedeutet jedoch nicht, dass jeder Rentner 48 Prozent seines letzten Bruttogehalts erhält. Verglichen werden eine Rente nach 45 Durchschnittsverdienstjahren und ein standardisiertes Arbeitseinkommen nach Abzug von Sozialbeiträgen.
Was Rentner jetzt in ihrer Mitteilung prüfen sollten
Die neue Bruttorente sollte im Regelfall der bisherigen Bruttorente multipliziert mit 1,0424 entsprechen; geringfügige Rundungsabweichungen sind möglich.
Fällt das Plus beim Zahlbetrag deutlich kleiner aus, sollten Kranken- und Pflegebeiträge, Einkommensanrechnungen und mögliche Verrechnungen geprüft werden. Für die persönliche Planung bleibt die Renteninformation beziehungsweise Rentenauskunft wichtiger als die Standardrente.
Kurzes Beispiel aus der Praxis
Eine Versicherte war 45 Jahre beschäftigt, arbeitete jedoch viele Jahre in Teilzeit und erreichte im Durchschnitt 0,72 Entgeltpunkte pro Jahr. Insgesamt hat sie 32,4 Entgeltpunkte gesammelt. Obwohl sie 45 Arbeitsjahre vorweisen kann, erreicht sie die Standardrente nicht.
Seit Juli 2026 ergeben 32,4 Punkte mal 42,52 Euro eine Bruttorente von 1.377,65 Euro. Vor der Anpassung waren es 1.321,60 Euro, sodass ihre Bruttorente um 56,05 Euro im Monat steigt. Bei einem Krankenversicherungsanteil von 8,75 Prozent und einem Pflegebeitrag von 3,6 Prozent bleiben rund 1.207,50 Euro vor einer möglichen Einkommensteuer.
Fragen und Antworten zur Standardrente 2026
Ist die Standardrente von 1.913,40 Euro die Durchschnittsrente?
Nein. Die Standardrente ist ein Modellwert für 45 Entgeltpunkte und einen Rentenbeginn ohne Abschlag. Die zuletzt veröffentlichte Statistik wies für Ende 2024 einen durchschnittlichen Zahlbetrag aller Altersrenten von 1.154 Euro aus, wobei dieser Wert anders berechnet wird und sich auf einen früheren Stichtag bezieht.
Bekommt jeder nach 45 Arbeitsjahren 1.913,40 Euro Rente?
Nein. Dafür müssten in den 45 Jahren insgesamt 45 Entgeltpunkte zusammenkommen. Wer dauerhaft weniger als den jeweiligen Durchschnitt verdient, erhält trotz 45 Arbeitsjahren weniger.
Steigen alle gesetzlichen Renten automatisch um 4,24 Prozent?
Die reguläre Anpassung gilt für gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten und muss nicht beantragt werden. Persönliche Anrechnungen oder Abzüge können dazu führen, dass der Zahlbetrag nicht im selben Umfang wächst.
Wie viel bleibt von der Standardrente nach Abzügen übrig?
Für einen pflichtversicherten Rentner mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und einem Pflegebeitrag von 3,6 Prozent bleiben rechnerisch rund 1.677,10 Euro vor Steuern. Bei Kinderlosen sind es wegen des höheren Pflegebeitrags etwa 1.665,61 Euro. Der persönliche Zahlbetrag kann davon abweichen.
Kann die Rentenerhöhung zu höheren Steuern führen?
Ja. Regelmäßige Rentenanpassungen erhöhen grundsätzlich den steuerpflichtigen Rentenbetrag. Ob am Ende tatsächlich mehr Einkommensteuer anfällt, hängt von den gesamten Einkünften und den persönlichen Abzügen ab.
Bedeutet ein Rentenniveau von 48 Prozent, dass ich 48 Prozent meines letzten Gehalts bekomme?
Nein. Das Rentenniveau vergleicht standardisierte Rechengrößen und ist keine persönliche Ersatzquote. Die eigene Rente richtet sich vor allem nach den gesammelten Entgeltpunkten und möglichen Zu- oder Abschlägen.


