Im Gerichtssaal des Landgerichts Rostock herrscht ein Klima der Verunsicherung, das den gesamten Fall des getöteten Fabian aus Güstrow überschattet. Die Angeklagte Gina H. steht im Zentrum eines wirbelsturmartigen Geflechts aus Widersprüchen, die sich durch ihre gesamte Biografie ziehen.
Was auf den ersten Blick wie das tragische Leben einer vielfach misshandelten Frau aussieht, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als ein Mosaik aus Halbwahrheiten, Erfindungen und offenkundigen Ungereimtheiten. Der 19. Verhandlungstag offenbarte eine Kakophonie an Ungereimtheiten, die nicht nur die Glaubwürdigkeit der 34-Jährigen erschüttern, sondern auch die Grundlage ihres psychiatrischen Gutachtens infrage stellen.
Richter Holger Schütt und die Prozessbeteiligten ringen um Antworten auf die drängendste Frage: Wer ist Gina H. wirklich, und kann man ihren Aussagen noch trauen?
Die Liste der Unstimmigkeiten ist lang und reicht weit zurück. Gina H. hatte stets ein Leben voller Gewalt und Schicksalsschläge geschildert: von der drogenabhängigen Mutter verlassen, vom Partner geschlagen, von einem Fremden vergewaltigt.
Sie leide an Depressionen, Borderline-Persönlichkeitsstörung und sozialer Phobie, so die Diagnosen. Doch die Akten und Zeugenaussagen malen ein anderes Bild. Bereits in den ersten Wochen des Verfahrens mehrten sich die Zweifel, und nun, mit der Aussage ihres eigenen Psychotherapeuten, sind diese Zweifel explodiert.
Der Therapeut, der sie seit acht Jahren behandelt, wirkte im Zeugenstand ahnungslos. Auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters musste er immer wieder einräumen, dass viele Angaben seiner Patientin nicht zusammenpassten. So habe Gina H.
ihm gegenüber von einer orthopädischen Sache gesprochen, während sie ihrem Ex-Partner Matthias R. von einem Hirntumor und einer Freundin von der Knochenkrankheit Glasknochen erzählte. Beide Angaben waren dem Therapeuten vollständig unbekannt.
Richter Schütt hakte nach: Wie könne jemand, der angeblich aufgrund einer sozialen Phobie keiner Arbeit nachgehen könne, auf Reitturnieren starten? Die Antwort des Therapeuten war verblüffend: Er habe sich darunter „kleine Turniere“ vorgestellt. Erst auf Drängen des Richters räumte er ein, dass es sich wohl doch um Widersprüche handele.

Eine besonders pikante Diskrepanz ergab sich bei der Schilderung einer angeblichen Vergewaltigung. Gina H. sprach mal von einer, mal von drei Vergewaltigungen.
Die Umstände variierten: Mal wurde sie vom Fahrrad gezogen, mal von einem betrunkenen Jogger von einer Parkbank in ein Gebüsch gezerrt. Der Therapeut erklärte, er habe nie nach Details gefragt, um keine Flashbacks auszulösen. Diese Taktik wirft nun die Frage auf, ob er unwissentlich an der Konstruktion einer falschen Realität mitgewirkt habe.
Richter Schütt zeigte sich irritiert: „Das finde ich schon merkwürdig“, wandte er sich an den Therapeuten.
Die Widersprüche beschränken sich nicht auf die psychische Erkrankung. Auch die angeblichen körperlichen Leiden stehen auf dem Prüfstand. In einer Sprachnachricht an Matthias R.
behauptete Gina H. , sie habe einen Hirntumor. Der Entbindung von der Schweigepflicht für ihren Hausarzt hatte sie jedoch rechtzeitig vor dem Gerichtstermin widersprochen – vermutlich auf Anraten ihrer Verteidiger.
Dieses Manöver verhindert, dass der Mediziner die Behauptungen überprüfen kann. Ein Eintrag aus den Therapieunterlagen vom August 2021 sorgte für weitere Verwirrung: Damals sprach sie von einer Gebärmutterentfernung, später fürchtete sie eine Schwangerschaft. Der Therapeut versuchte die Diskrepanz mit einem „Missverständnis“ zu erklären: Vielleicht sei nur ein Teil der Gebärmutter entfernt worden.
Medizinisch ist jedoch bekannt, dass auch eine Teilentfernung eine Schwangerschaft unmöglich macht.
Die Frage, ob Gina H. an einer Simulation oder einer Form des Münchhausen-Syndroms leidet, drängt sich auf. Dieses Krankheitsbild beschreibt die Neigung, körperliche oder psychische Symptome zu erfinden oder herbeizuführen, um Zuwendung und Aufmerksamkeit zu erhalten.
Die Parallelen sind frappierend: die Erfindung von Hirntumoren, die wechselnden Vergewaltigungsdarstellungen, die dramatische Schilderung von Messerstichen in den Bauch und den Rücken, die sie ihrem Therapeuten anvertraute. Allerdings fehlt bei Gina H. der für das Münchhausen-Syndrom typische Wunsch nach medizinischen Prozeduren oder Operationen.
Sie strebt offenbar nach Mitleid und sozialem Status, nicht nach Krankenhausaufenthalten.
Ein weiterer Stolperstein ist die angebliche Unfähigkeit, einer Arbeit nachzugehen. Die Angeklagte betonte stets, sie könne keine Belastung und keine Menschenmengen ertragen. Doch gleichzeitig betreute sie bis zu fünf Pferde, nahm an Reitturnieren teil und ließ professionelle Fotos von sich in aufreizenden Posen schießen, die sie auf WhatsApp und Facebook veröffentlichte.
Auf die Frage des Richters, ob dies mit einer Sozialphobie vereinbar sei, antwortete der Therapeut knapp: „Nein. “ Einen Moment später räumte er ein: „Es gibt viele Dinge, die nicht ganz typisch sind. Es gibt viele Dinge, die ich heute anders hinterfragen würde.
“ Diese späte Einsicht des Therapeuten kommt reichlich spät. Er war über Jahre hinweg der Vertrauensperson dieser Frau.
Die Verteidiger Thomas Löcker und Kollegen haben bisher geschwiegen. Löcker deutete jedoch an, dass die am 24. August erwartete Einlassung von Gina H.

mehrere Stunden dauern werde. Daraus spricht wenig Bereitschaft, die Widersprüche aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft hält an der Anklage fest: Sie geht von einem geplanten Mord an Fabian aus.
Die Spekulation, dass eine Borderline-Persönlichkeitsstörung die Schuldfähigkeit mindern könnte, wird von Experten als unwahrscheinlich eingestuft. Der forensische Psychiater Professor Frank Hessler erklärte gegenüber der Presse, eine planvolle Tat spreche gegen eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Nur wenn die Tat im Affekt geschehen wäre, käme eine Milderung in Betracht.
Doch davon ist nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht auszugehen.
Der Fall gleicht einem Puzzle, bei dem immer mehr Teile nicht zusammenpassen. Die Ungereimtheiten in der Biografie der Angeklagten sind derart massiv, dass der gesamte Prozess auf der Kippe steht. Schon mehrmals mussten Zeugen korrigieren oder einräumen, sich geirrt zu haben.
So behauptete eine Nachbarin, Gina H. s Arm sei bei einem Reitunfall gebrochen, nicht durch einen Schlag ihres Partners. Die Polizei hatte zunächst eine Sturz- und Schlag-Geschichte notiert.
Welche Version stimmt? Die Richter stehen vor der Herkulesaufgabe, aus diesem Trümmerfeld an Aussagen die Wahrheit herauszudestillieren.
Was bleibt, ist das Bild einer Frau, die wie eine Schauspielerin auf der Bühne des Lebens agiert, ihre Rollen je nach Publikum wechselt und dabei immer tiefer in die Lüge verstrickt. Die Frage nach ihrer psychischen Gesundheit ist nicht nur akademisch. Sie entscheidet über die Höhe einer möglichen Strafe oder gar über die Einweisung in eine psychiatrische Klinik.
Die Öffentlichkeit verfolgt das Verfahren mit angehaltenem Atem, denn es geht um das Leben eines kleinen Jungen, der starb, weil er angeblich im Weg war. Die Wahrheit über Gina H. ist der Schlüssel zu diesem Verbrechen.
Doch dieser Schlüssel scheint sich täglich neu zu formen. Der nächste Prozesstag wird zeigen, ob die Angeklagte erklären kann, warum sie offenbar systematisch die Unwahrheit gesagt hat. Bis dahin bleibt der Fall Fabian aus Güstrow ein einziger, schmerzhafter Widerspruch.



